Dienstleistungen der Kreishandwerkerschaft
Die Kreishandwerkerschaft ist Partner und Erfüllungsorgan der Innungen in vielen wichtigen Fragen.
die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerkes sowie die gemeinsamen Interessen der Innungen ihres Bezirkes wahrzunehmen
- die Behörden zu unterstützen und ihnen Anregungen, Auskünfte und Gutachten zu erteilen
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Abgabe von Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange zu Gewerbegebieten, Bebauungs- und Flächennutzungsplänen
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Vertretung der örtlichen Handwerkspolitik
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Einleitung und Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und unlauteren Wettbewerb
die Innung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen
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bei der Förderung des Gemeingeistes und der Berufsehre der Innungsmitglieder
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bei Versammlungen und Schulungsmaßnahmen unterstützen
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Überwachung der Berufsausbildung
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Unterstützung bei den Gesellenprüfungen
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Öffentlichkeitsarbeit (Medien, Messen, Gesellenfreisprechung, Repräsentation...)
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Obermeister und Vorstände unterstützen,
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Organisation von Vortragsveranstaltungen einschließlich Referenten
Einrichtungen zur Förderung und Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Innungen zu schaffen oder zu unterstützen
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Versorgungswerk, Versicherungsberatung, Abschluss von Rahmenverträgen
die Geschäfte der Innungen auf deren Ersuchen zu führen
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Errichtung und Unterhaltung einer Geschäftsstelle
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Rundschreiben an Innungsmitglieder
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Führung des gesamten Schriftverkehrs für die Innung (Mitgliederbewegung, Anfragen, Beschwerden, Grüße, Protokolle, usw.)
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Finanzverwaltung (Beitragsveranlagung, Mahnung, Rechnungswesen, Buchung, Jahresrechnung, Haushaltsplanung)
Durchführung von Schulungsmaßnahmen
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Weiterbildung
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Meisterausbildung
Beratung der Innungsmitglieder
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Tarifrecht
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Arbeitsrecht
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wirtschaftliche Angelegenheiten - Betriebswirtschaft
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allgemeine Rechtsberatung
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Existenzgründung
Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben der Kammer im Landkreis
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Gutachten, Stellungnahmen, Zustimmungen bei Bauvorhaben und ABM, Mitarbeit in Fördergremien und sonstigen Arbeitskreisen usw.
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Übernahme von Kammeraufgaben im Landkreis und Zuarbeit zur Führung der Lehrlingsrolle, der Handwerksrolle, zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, zur Organisation der Gesellenprüfungen usw.